Satzung des Kegelclubs
„Flottte Ente“

§1 Ideologie

Der Kegelclub „Flottte Ente“ ist ein offen-antifaschistischer Kegelclub, dessen Ziel die kommunistische Weltrevolution ist. Der gemeinsame Feind ist der Faschist und der moderne Kegler, der sich hinter der westlichen Trenderscheinung des Bowlings zu verstecken versucht. Hinter den drei „T“, die im Namen unseres Clubs enthalten sind stehen die folgenden Grundwerte unseres Bundes: Trinken, Treffen, Traube-Schützen. Zudem ist einem Kegelbruder des Kegelclubs „Flottte Ente“ auch in seiner schwärzesten Stunde treu beiseite zu stehen.

§2 Finanzen

An der jährlichen Jahreshauptversammlung ist der Jahresbeitrag von 10€ an den Schatzmeister zu entrichten. Dieser hat die Barschaft zu schützen, wie seinen eigenen Nebenhoden. Die Beiträge werden in Ausrüstung, Bahngebühr und Kaltgetränke investiert. Sollte dem Verein die Zahlungsunfähigkeit drohen, ist es dem Schatzmeister vorbehalten, eine erneute Zahlung der Mitglieder einzufordern oder sich alternativ ins Steuerparadies Malta abzusetzen. Des weiteren ist es dem Schatzmeister vorbehalten, unseren Etat durch Quoten, die in ihrer Sicherheit dem Fallen aller neun Kegel gleichen, beim Sportwettenanbieter seines Vertrauens aufzubessern. Sollte dieses Vorhaben misslingen, hat er sich vor dem Ethikrat zu verantworten.

§3 Aufnahme neuer Mitglieder

Bewerbungsschreiben, die ein curriculum vitae und die Bekundung der eigenen Motivation beinhalten müssen, sind an den Präsidenten zu richten. Dieser entscheidet über die Tauglichkeit des Kandidaten und lädt gegebenenfalls zum Probekegeln vor. An diesem ist eine Bewerbungsrede vor den anwesenden Mitgliedern zu halten. Ist die letzte Kugel des Abends geschoben, muss der Bewerber einstimmig von den anwesenden Gründungsmitgliedern akzeptiert werden. Kriterium hierfür ist primär die bekundete Ehrfurcht vor der Satzung und dem gelebten Wesen des Clubs. Gründungsmitglieder sind all jene, die am 01.02.2024 im Gasthaus Traube Allmannsdorf den Grundstein unseres Kegelclubs legten.

§4 Ämter

§4.1 Allgemein

Der Kegelpräsident wird durch Gottes Gnaden auf Lebenszeit ernannt.
Er ernennt den Vorstandsvorsitzenden zu seiner Rechten und ermächtigt den Vorsitzenden des Ethikrats an seiner statt Recht zu sprechen.
Vorsitzender des Ethikrats ist zwingend derjenige Geisteswissenschaftler dessen Barthaar über halb der Oberlippe am üppigsten sprießt.
Jedes Mitglied wird stark ermutigt ein Amt zu übernehmen. Bei Verweigerung des Ausübens eines der Ehrenämter ist der Ethikrat befugt empfindliche Strafen auszusprechen.
Bei mehreren Bewerbern auf ein und dasselbe Amt entscheidet die Länge des Gliedes multipliziert mit dem Körpergewicht.

§4.2 Liste der Ämter

  • Kegelpräsident
  • Vorstandsvorsitzender
  • Vorstand
  • Kegel- und Ethikrat
  • Notar
  • Schatzmeister
  • Sicherheitsbeauftragter
  • Pressesprecher
  • Brandschutzbeauftragter
  • Schallplattenunterhalter
  • Sportlicher Leiter
  • Führungsspieler und Kapitän

§4.3 Das Amt des Notars

Der Notar hat sich um Mitgliedsurkunden und das Archivieren von Reden und Satzungsänderungen zu kümmern. Diese sind in einem eigens angelegten Entenordner abzuheften. Des Weiteren ist es seine Pflicht, bei der Aufnahme der ersten weiblichen oder nicht-binären Mitkegler:in die Satzung zu aktualisieren und deren Sprache gendergerecht anzupassen.

§4.4 Das Amt des Sicherheitsbeauftragten

Der Sicherheitsbeauftragte ist für das Klären von handfesten Auseinandersetzungen innerhalb des
Kegelclubs verantwortlich. Er darf hierfür auf bewährte Methoden wie Polizeibrutalität, Wegsehen oder Tränengas zurückgreifen.

§4.5 Das Amt des Pressesprechers

Es ist Pflicht des Pressesprechers am Morgen nach einer Kegelzusammenkunft den Club in der Nachrichtengruppe über die Geschehnisse des gestrigen Abends zu informieren. In dieser Auskunft sind selbst die prekärsten Unterfangen der Mitglieder vorzutragen. Der Pressesprecher ist von allen Mitgliedern in Form von Bildern und Berichten zu unterstützen.

§4.6 Das Amt des Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte ist für die Einhaltung der Branschutzordnung verantwortlich. Er hat als Abstinenzler das absolute Rauchverbot in der Traube zu wahren und muss außerdem jederzeit gewappnet sein den Durst eines Mitglieds durch eine gezielte Getränkebestellung zu löschen. Sollte die Traube tatsächlich brennen hat er die Kegelbahn als letzter zu verlassen und wird danach umgehend mit dem Wiederaufbau betraut.

§4.7 Schallplattenunterhalter

Der Schallplattenunterhalter hat für die musikalische Untermalung zu sorgen. Hierfür erfordert es ein feines Gefühl für die Stimmung der Mitglieder. Falls er dieses Feingefühl nicht an den Tag legen sollte, ist es einer Mehrheit aus Vorstand und Ethikrat gestattet zu intervenieren.

4.8 Das Amt des sportlichen Leiters

Bei unterirdischen Kegelleistungen eines Mitgliedes ist der sportliche Leiter befugt eine Kegelpause zu verordnen. Das bestrafte Mitglied darf für eine halbe Stunde keine Kugel schieben und hat sich in dieser Zeit dem Glas zu widmen. Der Führungsspieler übernimmt in dieser Zeit seine Würfe. Der sportliche Leiter sollte diese Verordnung allerdings nicht inflationär nutzen.

4.9 Das Amt des Führungsspielers und Kapitäns

Bei angeordneten Spielpausen durch den sportlichen Leiter übernimmt der Führungsspieler die Würfe des bestraften Spielers. Sollte der Führungsspieler unter den letzten dreien einer Kegelrunde landen, hat er sich die Mentalitätsfrage vor dem Ethikrat stellen zu lassen. Geht er aber voraus und landet er auf Platz 1, wird eines seiner Getränke aus dem Etat des Kegelclubs finanziert.

§5 Verhängen des Ausnahmezustandes

Bei schwerwiegenden Naturkatastrophen, Bierknappheit, fehlender Motivation an Kugel und Glas oder anderen Angriffen auf unsere Werte ist der Vorstand befugt, einstimmig den Ausnahmezustand zu verhängen. In diesem wird sämtliche Verantwortung in die Hände des zu diesem Zeitpunkt Betrunkensten gelegt. Dieser entscheidet ab diesem Zeitpunkt über Abendgestaltung und Alkoholeinnahme der Mitglieder. 

§6 Regelverstöße

Sämtliche Regelverstöße können durch Anschwärzen vor den Ethikrat gebracht werden. Beispiele für Regelverstöße sind das Verwechseln von Kegeln und Bowlen, die Nichteinhaltung von Kleidervorschriften, respektloses Verhalten gegenüber der Traube und ihrer Mitarbeiter sowie das Anschwärzen eines Kegelbruders.
Der Ethikrat ist ermächtigt sich für angemessene Bestrafungen zu entscheiden. Der Vorstandsvorsitzende ist jedoch befugt, wenn ein Täter glaubhaft versichert, es nicht so gemeint zu haben, Amnestien auszusprechen.

§7 Alle Neune

Sollte es einem Kegler gelingen alle Neune umzuschieben ist es diesem gestattet sich den Rest des Abends unerträglich arrogant zu verhalten. Alle Kegelbrüder haben just nach diesem Ereignis folgenden Spruch im Chor vorzutragen: „Higel, Hagel, Hugel, er schob ne super Kugel.“ Sollte einem Kegler dieses Kunststück dreimal am selben Abend gelingen, darf er zum nächsten Kegeltreff mit Krone und Zepter erscheinen. Alle Mitglieder haben ihn an diesem Abend mit „Eure Holzheit“ anzusprechen.

§8 Trophäen

Die jeweils Zweit- und Drittplatzierten erhalten Trophäen. Diese fungieren als Wanderpokale und sind beim nächsten Kegeltreff wieder mitzubringen. Sollte ein Gewinner dem nicht nachkommen, ist der Sicherheitsbeauftragte befugt eine Hausdurchsuchung anzuordnen, um die Trophäe zurück an ihren Platz zu bringen.

§9 Satzungsänderungen

Vorschläge für Satzungsänderungen müssen gesammelt auf einem linierten Blockblatt mit Rand niedergeschrieben werden. Dieses muss, um dem Vorstand vorgelegt zu werden, von mindestens fünf der Gründungsmitglieder unterzeichnet werden. Im Anschluss wird der Vorstand über eine etwaige Änderung entscheiden.

Gasthof zur Traube                                                                                                                                                                   01.02.2024